Jugendwohngemeinschaft "Coleta"
Die konzeptionelle Ausrichtung der Jugendwohngemeinschaft ist so konzipiert, dass auch auf individuelle Herausforderungen und Bedarfslagen der Hilfen nach §35a SGB VIII gezielt eingegangen werden kann.
Die JWG bietet Platz für bis zu vier weibliche Jugendliche. Zielgruppe des Leistungsangebots sind junge Menschen, deren Entwicklung im Regelwohnbereich bereits fortgeschritten ist. Die JWG soll die Nachhaltigkeit der Hilfe gewährleisten. Aufgenommen werden können auch junge Menschen, die sich für eine interne Ausbildung bei der Beruflichen Bildung entscheiden . Bei Aufnahme in die JWG ist 16 Jahre das Mindestalter.
Die jungen Menschen gestalten ihren Alltag in Absprachen mit den Erziehenden überwiegend selbstständig. Die Wochenstruktur wird bedarfsgerecht gemeinsam geplant. Verbindliche Termine für den Austausch mit den Erziehenden sowie für gemeinsame Aktivitäten innerhalb der JWG werden eingeplant. Bezüglich der Planung der Mahlzeiten und der Verteilung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sprechen sich die jungen Menschen miteinander ab.
Das pädagogische Ziel der Maßnahme ist es, die jungen Menschen in der JWG zu befähigen, ein eigenständiges und selbstverantwortliches Leben zu führen und sich aktiv in das gesellschaftliche Leben einzubringen. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen die Jugendlichen in verschiedenen Bereichen umfassend geschult und unterstützt werden, um ihre Selbstständigkeit zu fördern und ihnen die nötigen Kompetenzen zu vermitteln, die sie für einen erfolgreichen Übergang ins Erwachsenenleben benötigen.
In der JWG besteht die Möglichkeit der psychologischen Begleitung bei vorliegendem Bedarf in Form des Leistungsmoduls Therapie. Dieses kann im Rahmen der Hilfeplanung in Absprache zwischen Einrichtung und Jugendamt vereinbart werden.