Intensivwohngruppen

Intensivwohngruppen

In den Intensivwohngruppen mit freiheitsentziehender Maßnahme werden Mädchen und junge Frauen mit einem außerordentlichen Betreuungsbedarf aufgenommen. 
Die Maßnahme erfolgt gemäß § 1631b BGB + § 34 oder 35a SGB VIII.

Ansprechperson

Alexandra Schaaf
Pädagogische Leitung

St. Franziskusheim

Pelzgasse 10

77836 Rheinmünster-Schwarzach

info@st-franziskusheim.de