Intensivwohngruppen

Intensivwohngruppen

In den geschlossenen Intensivgruppen werden Mädchen und junge Frauen ab 10 Jahren mit einem außerordentlichen Betreuungsbedarf aufgenommen.

Gesetzliche Grundlagen:

Maßnahme gemäß § 1631b BGB + § 34 oder 35 SGB VIII (Geschlossene Gruppe)

Ansprechperson

Alexandra Schaaf
Pädagogische Leitung

St. Franziskusheim

Pelzgasse 10

77836 Rheinmünster-Schwarzach

info@st-franziskusheim.de